Pflegekassenförderungen
Pflegekassen bezuschussen Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erleichtern. Zudem zahlen Pflegekassen Zuschüsse für bauliche Veränderungen, die dafür sorgen, dass der Pflegebedürftige sein vertrautes Wohnumfeld weiterhin möglichst selbstständig nutzen kann.
Seit Anfang 2017 beträgt der Zuschuss von Pflegekassen für barrierereduzierende Umbauten ab dem Pflegegrad 1 bis zu 4 000 Euro pro Pflegebedürftigem bzw. pro Maßnahme. Als eine Maßnahme gelten in diesem Rahmen alle Änderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind. Unter einer Maßnahme können demnach also durchaus mehrere Einzelmaßnahmen zusammengefasst sein. Ändern sich Pflegesituation oder Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen erneut und erfordern weitere bauliche Maßnahmen, kann der Zuschuss auch mehrfach beantragt werden.
Ehepartner mit zwei Pflegestufen werden von den Pflegekassen mit bis zu 8 000 Euro je Maßnahme gefördert. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Immobilie beträgt der Zuschuss maximal 16 000 € pro Maßnahme.
Anders als die Förderprogramme der KfW, die schon in Anspruch genommen werden können, bevor ein Pflegefall akut ist, bezuschussen die Pflegekassen erst, nachdem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Voraussetzung ist außerdem, dass bereits ein Pflegegrad gewährt wurde. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen ermöglichen, längerfristig in der eigenen Wohnung zu bleiben. Zu diesen Umbauten gehören im Bereich Bad z.B. die Verlegung von rutschhemmenden Fußböden, der Einbau von höhenverstellbaren Sanitärobjekten wie WC oder Waschtisch sowie Badewanneneinstiegshilfen oder begehbare Duschen.
Ihre Krankenkasse informiert Sie über die Leistungen der Pflegekasse. Zuschüsse sollten möglichst vor dem Umbau beantragt werden. So wissen Sie vorab, welche Fördersumme Sie bekommen.
Diese Programme bezuschussen bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Bad.
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